Hilfen zur Erziehung
Unterstützung für Kinder Jugendliche und Familien in allen Lebenslagen
Auf Grundlage des SGB VIII (§27 ff.) fördern wir Erziehung, soziale Integration und Teilhabe, begleiten Familien in Krisen wie Trennung, Krankheit oder Sucht und sichern das Kindeswohl. Dafür haben wir ambulante und stationäre Angebote entwickelt.
Unsere Fachkräfte fördern die individuellen Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien, eröffnen gemeinsam neue Lösungswege und begleiten Prozesse der Veränderung.
Dabei verstehen wir uns als Prozessbegleiter, unterstützen den Aufbau sozialer Netzwerke und stärken die Autonomie unserer Klient:innen.
Bereichsleitung HzE
Jablonskistraße 20
10405 Berlin (rechter Laden)
saskia.dreissig@deineinhorn.de
Mobil: 0163 / 33 02 735
Ambulante Hilfen zur Erziehung richten sich direkt an Familien im häuslichen Umfeld. Sie unterstützen bei Erziehungsschwierigkeiten, familiären Belastungen oder Krisen, fördern die Elternkompetenz und tragen dazu bei, dass Kinder zuhause bleiben können und ein stabiles Umfeld haben.
Stationäre Hilfen zur Erziehung kommen zum Einsatz, wenn das Aufwachsen in der Familie vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist. Einhorn begleitet Jugendliche ab 15 Jahren auf dem Weg zur Selbstständigkeit – in 22 Plätzen im Betreuten Einzel-wohnen und 4 Plätzen in einer Wohngemeinschaft in Prenzlauer Berg, Wedding, Friedrichshain und Mariendorf.
Für wen wir da sind – Kinder, Jugendliche und Familien
Unsere Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer sozialen, emotionalen, kognitiven oder körperlichen Entwicklung Unterstützung benötigen. Dazu gehören junge Menschen, die mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsrückständen oder belastenden familiären und persönlichen Herausforderungen konfrontiert sind und eine Begleitung durch qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte brauchen.
Darüber hinaus wenden sich unsere Hilfen an Eltern und Erziehungsberechtigte, die in schwierigen Lebenssituationen entlastet werden möchten, ihre Erziehungskompetenz stärken wollen oder professionelle Unterstützung bei familiären Konflikten und Belastungen benötigen. Eine konstruktive Mitwirkungsbereitschaft seitens der Familien bildet dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Begleitung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Jugendlichen in entwicklungsgefährdenden Lebenslagen, die über eingeschränkte soziale Bindungen verfügen oder deren familiäres Umfeld stark belastet ist. Hier leisten unsere Fachkräfte intensive, individuell zugeschnittene Unterstützung, um stabile Lebensperspektiven zu entwickeln, Selbstständigkeit zu fördern und soziale Integration zu ermöglichen.
Unsere Mission
Förderung von Kinderschutz und Kindeswohl
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen, auf Schutz vor Vernachlässigung und auf Förderung ihrer Entwicklung. Hilfen zur Erziehung greifen ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder Eltern mit Erziehungsaufgaben überfordert sind.
Überwindung von Ungleichheit und Benachteiligung
Viele Familien sind von Armut, Arbeitslosigkeit, psychischen Erkrankungen, Sucht oder Migrationsherausforderungen betroffen. Hilfen zur Erziehung schaffen hier Ausgleich, ermöglichen soziale Teilhabe und eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven.
Gesellschaftliche Stabilität und Prävention
Frühzeitige Unterstützung verhindert Eskalationen, stärkt Bindungen und senkt langfristige gesellschaftliche Folgekosten, etwa in den Bereichen Justiz, Gesundheit oder Sozialsystem. HzE wirkt damit präventiv und stabilisierend für Familien und für die Gesellschaft.
Unterstützung, die Eltern und Kindern zusteht
Unsere Arbeit basiert auf einem klaren gesetzlichen Auftrag: Das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu fördern, das Kindeswohl zu sichern und Eltern zu unterstützen. (§ 1 SGB VIII).
Damit bilden die Hilfen zur Erziehung einen gesetzlich verankerten Anspruch. Sie sind in den §§ 27 ff. des SGB VIII geregelt.
Finanzielle Rahmenbedingungen für Familien
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind für Kinder, Jugendliche und deren Familien kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt nach einer Prüfung und Bewilligung durch das zuständige Jugendamt, sodass Familien unkompliziert Unterstützung erhalten können, wenn sie diese benötigen.
Stationäre Hilfen zur Erziehung sind grundsätzlich kostenfrei. Bei den Herkunftsfamilien kann vom Jugendamt ein Zuzahlungsbeitrag erhoben werden. Der Beitrag richtet sich nach der Einkommenssituation der Sorgeberechtigten, sodass die Kosten fair und transparent gestaltet sind.
Gemeinsam stark – Unsere Partner und Netzwerke
Um professionelle Hilfen zur Erziehung anbieten zu können, arbeitet die Einhorn gGmbH eng mit verschiedenen Partnern und Institutionen zusammen. Grundlage unserer Arbeit ist ein Trägervertrag mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, der die fachliche und organisatorische Zusammenarbeit regelt.
Berlinweit kooperieren wir mit allen Jugendämtern, wobei die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow im Fokus unserer Zusammenarbeit stehen. Über die Leitung des Bereiches nehmen unsere Fachkräfte regelmäßig an wichtigen Gremien, Arbeitsgruppen und Fallteams teil – darunter die AG 78, diverse UAGs und weitere fachliche Vernetzungsstrukturen.


