Ambulante Hilfen zur Erziehung

Unterstützung, wenn Familien Begleitung brauchen

Die Einhorn gGmbH bietet folgende ambulante Hilfeformen an: 

  • 30 SGB VIII: Erziehungsbeistand
  • 31 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe
  • 35 SGB VIII: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Hilfeform nach § 30 SGB VIII und richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen Entwicklung oder in ihrem sozialen Umfeld Unterstützung benötigen. Unsere Fachkräfte begleiten junge Menschen individuell und stärken sie darin, eigenständig mit Herausforderungen umzugehen. Dabei steht immer auch die Beziehung zur Familie im Fokus. Diese soll erhalten und, wenn möglich, verbessert werden.

Wann ein Erziehungsbeistand eingesetzt wird

Ein Erziehungsbeistand kommt zum Einsatz, wenn Kinder oder Jugendliche mit familiären Konflikten konfrontiert sind, etwa bei Streit mit den Eltern, Trennung der Eltern oder auffälligem Verhalten wie Rückzug, Aggression oder Schulverweigerung. Darüber hinaus kann der Beistand eine wichtige Vertrauensperson außerhalb der Familie sein und in schwierigen sozialen Situationen, etwa bei Mobbing oder Problemen im Freundeskreis, Orientierung geben.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab etwa 10 Jahren bis zur Volljährigkeit, in Einzelfällen auch darüber hinaus im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).

Ziele des Erziehungsbeistands

Ziel der Hilfe ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, sie bei der Bewältigung von Problemen zu unterstützen und ihre sozialen Kompetenzen zu stärken – ohne sie aus ihrem familiären Umfeld herauszunehmen.

Typische Inhalte der Arbeit sind unter anderem:

  • Aufbau von Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei Schulproblemen oder Konflikten
  • Hilfe bei der Alltagsbewältigung (z. B. Freizeit, Finanzen, Zukunftsplanung)
  • Gespräche über persönliche Themen und Lebensfragen
  • Vermittlung zwischen Kind, Familie, Schule oder anderen Institutionen

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII


Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfeform nach § 31 SGB VIII und richtet sich an Familien, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden und Unterstützung im Alltag benötigen. Ziel ist es, die Familie als Ganzes zu stärken, die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern und ein stabiles, förderliches Umfeld für die Kinder zu schaffen.

Wann wird eine Familienhilfe eingesetzt?
Eine SPFH kommt zum Einsatz, wenn Familien mit der Erziehung ihrer Kinder oder der Alltagsbewältigung überfordert sind und dadurch das Kindeswohl gefährdet sein kann. Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein, etwa Erziehungsprobleme, psychische Erkrankungen, Sucht, Armut, Gewalt, Trennung oder Überforderung im Umgang mit Behörden. Unsere Fachkräfte begleiten Familien individuell, wertschätzend und lösungsorientiert, um gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln.

Wer kann Familienhilfe in Anspruch nehmen?
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern, die aufgrund von sozialen, psychischen oder wirtschaftlichen Belastungen Unterstützung benötigen. Dazu zählen u. a. Alleinerziehende, junge Eltern, Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung sowie Familien in akuten Krisensituationen.

Ziele der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Die SPFH soll die Erziehung im familiären Umfeld sichern oder wiederherstellen und eine Fremdunterbringung der Kinder vermeiden. Im Mittelpunkt stehen:

  • Verbesserung der Lebens- und Erziehungssituation
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Haushaltsführung
  • Stärkung von Selbstständigkeit, Kommunikation und Konfliktfähigkeit
  • Sicherung des Kindeswohls und Schaffung eines stabilen Familienumfelds
  • Aktivierung eigener Ressourcen und sozialer Netzwerke
  • Kooperation mit Schulen, Behörden und weiteren Hilfesystemen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ist ein spezialisiertes Angebot der Jugendhilfe nach § 35 SGB VIII. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die sich in extrem belastenden Lebenssituationen befinden und mit herkömmlichen Hilfeformen (z.B. Wohngruppen oder Familienhilfen) nicht erreicht werden können.
Diese Hilfeform zeichnet sich durch hohe Intensität, individuelle Gestaltung und eine stabile, vertrauensvolle Beziehungsarbeit zwischen Fachkraft und Klient:in aus. Sie gilt oft als letzte Möglichkeit, um junge Menschen zu stabilisieren und neue Lebensperspektiven zu eröffnen.

Wann kommt eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung zum Einsatz?
Eine ISE wird eingesetzt, wenn andere Hilfen nicht greifen oder bereits gescheitert sind. Sie richtet sich an junge Menschen, die durch massive Verhaltensauffälligkeiten, psychische Belastungen, familiäre Krisen oder soziale Desintegration geprägt sind. Dazu zählen beispielsweise Schulverweigerung, Drogenkonsum, Straffälligkeit oder der Abbruch früherer Hilfemaßnahmen. Die Betreuung erfolgt langfristig und in einem sehr engen, individuell abgestimmten Rahmen.

Wer wird mit der ISE erreicht?
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab etwa 14 Jahren sowie junge Volljährige bis 21 bzw. 27 Jahre, die intensive sozialpädagogische Begleitung benötigen, weil sie ohne verlässliche Bezugspersonen, mit instabilen Lebensverhältnissen oder problematischen Verhaltensmustern leben.

Ziele der intensiven Einzelbetreuung
Ziel der ISE ist es, durch eine verbindliche, tragfähige Beziehung Entwicklung überhaupt erst wieder möglich zu machen. Im Fokus stehen:

  • Stabilisierung des jungen Menschen und Aufbau von Vertrauen
  • Förderung von Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung
  • Rückführung in schulische, berufliche und gesellschaftliche Strukturen
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen und Zukunftsperspektiven
  • Vermeidung von Ausgrenzung und gesellschaftlicher Isolation

Stationäre Hilfen zur Erziehung kommen zum Einsatz, wenn das Aufwachsen in der Familie vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist. Einhorn begleitet Jugendliche ab 15 Jahren auf dem Weg zur Selbstständigkeit – in 22 Plätzen im Betreuten Einzel-wohnen und 4 Plätzen in einer Wohngemeinschaft in Prenzlauer Berg, Wedding, Friedrichshain und Mariendorf.

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